Quadrocopter Versicherung (Drohnen Versicherung) – der Vergleich

Quadrocopter Versicherung (Drohnen Versicherung)

Sie sind mitnichten ein einfaches Kinderspielzeug, sondern echte High Tech Maschinen, die insbesondere Männer faszinieren.

Quadrocopter Drohnen Versicherung
Die Rede ist von Quadrocoptern oder auch Drohnen – jene Modellhubschrauber mit ihren charakteristischen vier, sechs oder acht Propellern, die den Markt für Modellflugzeuge bzw. Hubschrauber in den letzten Jahren geradezu revolutioniert haben. Hier auf www.quadrocopterkaufen.org gibt es gute Testberichte falls du dich noch nicht für einen Copter entschieden hast.














Unzählige Menschen haben die motorisierten Fluggeräte als ihr neues Hobby entdeckt, dem sie an der freien Luft nachgehen. Doch was passiert, wenn durch das Fliegen mit einem Quadrocopter ein Schaden verursacht wird oder sogar Menschen zu Schaden kommen? Was passiert, wenn der Quadrocopter-Pilot noch wenig Erfahrung beim Steuern hat, sein Fluggerät auf eine Straße stürzt und einen Verkehrsunfall verursacht?

Hier ein kurzes Video mit einigen Abstürzen, was zeigt wie schnell sowas gehen kann:

All das sind Fragen, bzw. Szenarien, deren Ausgang wir uns gar nicht erst vorstellen möchten.

Aber ich habe doch eine private Haftpflichtversicherung, mögen nun manche sagen.

Die schlechte Nachricht: Leider haben fast alle privaten Haftpflichtversicherungen Schäden, die durch solche Flugobjekte verursacht werden, aus ihren Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Die bestehende Privathaftpflichtversicherung kommt dafür also nicht auf.

Achtung: Eine Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben!

Was viele ebenfalls nicht wissen: Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines Flugobjektes, wie es auch eine Drohne darstellt, ist gesetzlich vorgeschrieben, und das gleich in mehreren Ländern wie Österreich, Deutschland etc.. Doch was tun, wenn die private Haftpflichtversicherung Schäden durch Quadrocopter nicht abdeckt, eine entsprechende Versicherung aber vorgeschrieben ist? Ganz einfach: Eine spezielle Haftpflichtversicherung für Quadrocopter abschließen! Was diese Versicherung detailliert umfasst und wo Sie eine solche günstig bekommen, damit wollen wir uns hier beschäftigen.

Drohne, Quadrocopter, Versicherung, Haftpflicht, vollkasko

Zunächst einige grundsätzliche Fakten: Es handelt sich hierbei um eine sogenannte „Versicherung für Modellflieger“, die in der Regel weltweit gilt, mit Ausnahme der USA und Kanada. Die Versicherungspolizze ist eine reine Haftpflichtversicherung, die ausschließlich Schäden an fremden Eigentum bzw. fremder Gesundheit und ebensolchem Kapital umfasst. Das bedeutet: Schäden am Quadrocopter selbst sind nicht durch eine Quadrocopter Versicherung abgedeckt, sie müssen also vom Besitzer bezahlt werden.

Übrigens: In Bezug auf die geltenden Gesetze ist es egal, ob der Quadrocopter / Drohne privat oder beruflich genutzt wird – der Abschluss einer Versicherung ist in jedem Fall vorgeschrieben. Und zwar, bevor das Teil zum ersten Mal in die Luft geht! Die einzige Ausnahme: Wer ausschließlich indoor, also im eigenen Haus, mit dem Copter fliegt, muss dafür keine Versicherung abschließen.

Welche Schadensfälle deckt die Quadrocopter Versicherung ab?

Da es Quadrocopter / Drohnen Versicherungen inzwischen von mehreren Anbietern gibt, kann keine pauschale Aussage darüber getroffen werden, wie groß der Leistungsumfang ist. Die einzelnen Versicherungspolizzen unterscheiden sich ganz deutlich in ihrem Leistungsumfang voneinander. So gibt es beispielsweise Drohnen Versicherungen, die von Modellbauclubs angeboten werden, und die lediglich Flüge auf dem eigenen Flugplatz versichern. Bei anderen Herstellern bzw. Versicherungen umfasst die Polizze nur solche Flüge, die ohne Kamera durchgeführt werden.

Beschränken wir uns hier also besser darauf, welche Leistungen eine Quadrocopter Versicherung bieten sollte. Zunächst einmal gilt es, das Augenmerk auf die gebotene Versicherungssumme zu legen. Da ein Unfall, der durch einen fehlgeleitete Drohne ausgelöst wird, mitunter große Dimensionen annehmen kann, sollte die Versicherungssumme ausreichend bemessen sein. Experten empfehlen hier eine Summe von mindestens einer Million Euro. Generell gilt: Je größer die Versicherungssumme bemessen ist (natürlich in Relation zum Preis für die Polizze), desto besser.

Das Alter des Versicherten

Auch Kinder und Jugendliche sind am Hobby „Quadrocopter fliegen“ sehr interessiert. Dadurch, dass das Fliegen relativ leicht erlernt werden kann, können sie schon in jungem Alter damit beginnen. Doch auch hier stellt sich natürlich die Frage nach dem Versicherungsschutz. Das Schöne: Einige Versicherer bieten hohe Preisnachlässe für Mitglieder unter 14 Jahren oder versichern sie sogar komplett kostenfrei, z. B. im Rahmen einer Familienversicherung zusammen mit dem Vater bzw. den Eltern. Teilweise werden sogar Familienversicherungen angeboten, bei denen auch die herkömmliche Privathaftpflichtversicherung bereits inklusive ist.

Die Selbstbeteiligung

Wie bei vielen anderen Versicherungen auch, kann die Drohnen Versicherung auf Wunsch mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Die Prämien sinken dadurch – je nach Höhe der gewählten Selbstbeteiligung – erheblich. Es hängt natürlich vom persönlichen Ermessen jedes Versicherten ab, wie hoch er diese ansetzt. Es sollte in diesem Zusammenhang jedoch bedacht werden, dass bei einem Schaden bzw. Unfall in der Regel nicht nur die Selbstbeteiligung geleistet werden muss, sondern zusätzlich auch noch die Reparatur oder die Neuanschaffung des eigenen Fluggerätes. Es fallen dann also gleich zwei Kostenpositionen an. Dieser Umstand sollte in die Berechnung der maximalen Selbstbeteiligung einbezogen werden.

Erlaubte Flugbereiche in der Drohnen Versicherung

z.Bsp. Verbot über Menschenmengen zu fliegen

Von der abgeschlossenen Versicherung kann es mitunter auch abhängen, welche Flugbereiche für den Piloten des Quadrocopters erlaubt sind. Teilweise werden Versicherungen über Modellflugvereine abgeschlossen. Allerdings können diese Verträge mit empfindlichen Einschränkungen versehen sein, z. B. einer Beschränkung des erlaubten Flugbereichs auf den jeweiligen Modellflugplatz des Vereins. In der Regel möchte sich der Copter-Pilot jedoch nicht auf einen bestimmten Ort einschränken lassen, sondern ganz nach Lust und Laune überall mit seinem Gerät fliegen. Allerdings gilt es auch hier, sich an die gesetzlichen Richtlinien zu halten. Festgelegt ist beispielsweise, dass ohne Sondergenehmigung nur in einer Höhe von bis zu 762 m über dem Boden geflogen werden darf. Dies gilt allerdings nicht für bestimmte Areale, etwa Kontrollzonen oder Flugplätze. Grundsätzlich hat jeder Drohnen-Pilot die Pflicht, sich vor Flugbeginn über das betreffende Fluggebiet zu informieren. Dazu gibt es spezielle Luftfahrkarten (genannt „ICAO-Karten“), auf denen die Lufträume mit ihren jeweiligen Bestimmungen genau angeben sind.

Für gewerblich tätige Quadrocopter-Piloten erübrigt sich die räumliche Einschränkung, sie müssen ihre Drohne überall einsetzen können. Doch auch hier ist darauf zu achten, dass sich die erlaubten Flugbereiche beispielsweise nicht auf Deutschland beschränken, sondern europaweit oder idealerweise weltweit gelten. Lediglich die USA sowie Kanada sind in den meisten Fällen als Flugbereiche ausgenommen, da hier sehr viel strengere Richtlinien gelten.

Gesetzliche Neuerungen ab 2017 

Da die Verbreitung von Drohnen und Quadrocoptern in Europa immer weiter zunimmt und sich dadurch auch die Zahl der Unfälle in den letzten Monaten und Jahren drastisch erhöht hat, wurden im Jahr 2016 neue Pflichten für Quadrocopter-Piloten festgelegt. Diese Pflichten gelten seit Anfang 2017 und müssen unbedingt beachtet werden.

Ein vorrangiges Ziel der Entwicklung der neuen Richtlinien für Drohnen-Piloten war es, die bis dato extrem uneinheitlichen und verworrenen Regeln zu entwirren sowie leichter nachvollziehbar und einheitlicher zu gestalten. Folgende Regeln umfasst das neue Maßnahmenpaket:

Kennzeichnungspflicht für Drohnen und Quadrocopter

Damit bei einem Unfall das Fluggerät zweifelsfrei zugeordnet werden kann, wurde für das Jahr 2017 eine neue Kennzeichnungspflicht eingeführt. Wie genau das Fluggerät gekennzeichnet werden muss, hängt insbesondere von dessen Gewicht ab. Hier gelten folgende Regeln:

Quadrocopter mit einem Gewicht bis 250 g

Bei besonders kleinen und leichten Quadrocoptern bis zu einem Gewicht von 250 g ändert sich nichts. Diese Fluggeräte müssen auch zu künftig nicht gekennzeichnet werden, da von ihnen nur eine sehr geringe Gefahr ausgeht.

Quadrocopter mit einem Gewicht von mehr als 250 g bis 2 kg

Fluggeräte - also Drohnen und Quadrocopter - mit einem Gewicht von mehr als 250 g bis zu 2 kg müssen zukünftig verpflichtend mit einem feuerfesten Schild versehen sein, auf dem der Name des Piloten und seine Adresse eingraviert sind. Mittlerweile haben sich einige Dienstleister auf die Anfertigung solcher Schilder spezialisiert, sie können für wenige Euro im Internet erworben werden, zum Beispiel bei Amazon.

Quadrocopter mit einem Gewicht von mehr als 2 kg bis 5 kg

Auch für Drohnen und Quadrocopter mit einem Gewicht von mehr als 2 kg bis zu 5 kg gilt die genannte Regelung, nachdem das Fluggerät ein graviertes und feuerfestes Schild mit dem Namen und der Adresse des Piloten aufweisen muss. Zusätzlich benötigt der Pilot bei solchen Fluggeräten ab sofort einen Flugkundenachweis. Dieser kann beispielsweise beim Luftfahrtbundesamt erbracht werden.

Quadrocopter mit einem Gewicht von mehr als 5 kg bis 25 kg

Auch für diese schwereren Fluggeräte gelten die vorgenannten Regelungen. Der Pilot muss also über einen Flugkundenachweis verfügen, das Gerät muss eine feuerfeste Plakette mit dem eingravierten Namen und der Adresse des Piloten aufweisen. Zusätzlich benötigt der Pilot für das Fliegen eines solchen Quadrocopters aber auch noch eine Aufstiegsgenehmigung. Diese ist bei der für die jeweilige Region zuständige Flugbehörde erhältlich.

Quadrocopter mit einem Gewicht von mehr als 25 kg

Generell sind ab 2017 keine Drohnen und Quadrocopter mit einem Gewicht von mehr als 25 kg mehr für den Freiflug gestattet.

FPV Flüge

Das Fliegen mit Drohnen nach dem FPV Prinzip („First Person View“), also ohne direkten Sichtkontakt und mithilfe einer speziellen Brille, ist fortan nur noch für Fluggeräte erlaubt, die ein Gewicht von nicht mehr als 250 g aufweisen. Zudem ist die Flughöhe auf maximal 30 m begrenzt.

Sichtweite und Höhe

Generell gilt ab 2017 eine neue Regelung zur maximalen Höhe von Flügen mit Drohnen und Quadrocoptern. Die Fluggeräte dürfen ab sofort nur noch eine maximale Flughöhe von 100 m erreichen. Ausnahmen bilden lediglich gewerbliche Flüge, dazu ist jedoch eine gesonderte Genehmigung notwendig.

Zudem dürfen alle Fluggeräte nur noch auf Sichtweite geflogen werden (Ausnahme: siehe FPV-Flüge). Nachtflüge, bei denen kein Sichtkontakt zum Flugobjekt gehalten werden kann, sind ausschließlich mit einer gültigen Aufstiegserlaubnis gestattet.

>Anbieter für Quadrocopter/Drohnen Versicherungen

Obwohl die Quadrocopter Versicherung ein hochspezialisiertes Modell ist, wird sie inzwischen von einer ganzen Reihe verschiedener Anbieter offeriert. Dabei lassen sich diese Anbieter grundsätzlich in zwei Kategorien aufteilen: Angebote von Modellbauclubs und Angebote von den Versicherern selbst, bzw. von Versicherungsvermittlern.

Generell kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine dieser Angebotsformen die bessere ist. Es kommt immer drauf an, welche Leistungen der Quadrocopter-Pilot erwartet, bzw. wie und wo er sein Fluggerät einsetzt.

Unsere Empfehlung: versichertedrohne.de

Einen guten und kompetenten Versicherer zu finden, ist immer auch eine Vertrauenssache. Die Franke & Krippner Versicherungsvermittlungs GbR hat sich mittlerweile als Spezialist im Bereich der Drohnenversicherungen bzw. allgemein im Bereich Luftfahrtversicherungen etabliert. Das Unternehmen bietet Drohnenversicherungen bzw. Versicherungen für Quadrocopter in unterschiedlichen Varianten an - sowohl für Privatmenschen, die das Fliegen lediglich in ihrer Freizeit praktizieren als auch für Gewerbetreibende, für die die Drohne das tägliche Arbeitsgerät darstellt.

Schauen wir uns die einzelnen Versicherungsformen und die diesbezüglichen Leistungsumfänge doch einmal etwas näher an:

>Private Drohnenhaftpflichtversicherung

Auch private Drohnenflieger müssen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweisen können, sofern es sich bei dem Fluggerät nicht um ein reines Spielzeug handelt (der Unterschied zwischen Spielzeug und Fluggerät ist rechtlich allerdings nicht eindeutig definiert). Kann er die Versicherung nicht nachweisen, können Bußgelder aufgrund der damit begangenen Ordnungswidrigkeit verhängt werden. Der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung ist beim Fliegen stets mit sich zu führen.

Wichtig zu wissen ist, dass die herkömmliche Privathaftpflichtversicherung Flüge mit Drohnen und Quadrocoptern in der Regel nicht mit einschließt. Da diese Freizeitbeschäftigung bzw. der entsprechende Berufszweig heutzutage immer noch relativ selten und neu sind, bieten die Versicherer bislang auch nicht die Möglichkeit, eine bestehende Privathaftpflichtversicherung um den Versicherungsschutz für das Fliegen mit Quadrocoptern und Drohnen aufzustocken. Daraus folgt: Es muss eine separate Haftpflichtversicherung für das Fliegen abgeschlossen werden.

Bei versichertedrohne.de kann eine spezielle Drohnenversicherung für privat nach den Vorgaben einer Luftfahrthaftpflichtversicherung (LHV) abgeschlossen werden. Die hier angebotene Haftpflichtversicherung gilt für den privaten Betrieb einer Drohne bzw. eines Quadrocopters mit einem Gewicht von bis zu 25 kg. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Foto- und Filmaufnahmen sowie Aufnahmen zu privaten Forschungszwecken. Auch die Teilnahme an Wettbewerben sowie Indoor-Flüge sind im Versicherungsschutz enthalten.

Der Versicherungsschutz gilt weltweit, mit Ausnahme der US-Territorien und Kanada. Somit beschränkt sich der Versicherungsschutz nicht nur auf die ausgewiesenen Modellflugplätze in Deutschland, sondern besteht auch außerhalb davon - sogar im kontrollierten Luftraum, sofern der Versicherte eine Aufstiegsgenehmigung besitzt. Auch ein unbegrenzter Nutzerkreis ist im Versicherungsschutz eingeschlossen.

Nicht im Versicherungsschutz eingeschlossene Faktoren

Trotz des umfangreichen Schutzpaketes gibt es einige Faktoren und Einsatzszenarien, die nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. So fallen beispielsweise Drohnen und Quadrocopter mit einem Startgewicht von mehr als 25 kg nicht in den Versicherungsschutz. Des Weiteren bezieht sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf das Fliegen in Sichtweite. Flüge außerhalb der Sichtweite sind also nicht versichert. Gleiches gilt für sämtliche Geräte und technische Hilfsmittel, die am Fluggerät selbst oder auch am Boden verwendet werden. Darunter fallen beispielsweise OnBord-Kameras, Nachtsichtgeräte, Ferngläser, Smartphones und Tablets. Um den Versicherungsschutz zu gewährleisten, darf außerdem nur in erlaubten Zonen geflogen werden. Dazu gehören ausdrücklich nicht:

  • Privatgrundstücke
  • Regierungseinrichtungen
  • Menschenansammlungen
  • Militärische Einrichtungen
  • Industrieanlagen die Kraftwerke etc.
  • Unglücksstellen
  • Krankenhäuser

Das Fliegen unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen sorgt dafür, dass der Versicherungsschutz komplett erlischt. Nicht versichert sind außerdem Schäden, die an dem Fluggerät selbst entstehen (hierfür besteht die Möglichkeit, eine Kaskoversicherung mit oder ohne Eigenbeteiligung abzuschließen). Über die Sachbeschädigung hinausgehende Schäden, die aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, Eigentumsrechten oder Datenschutzrechten entstehen, fallen ebenfalls nicht mit unter den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung für Drohnen und Quadrocoptern.

Damit der Versicherungsschutz uneingeschränkt gegeben ist, schreibt der Versicherer außerdem vor, dass zwischen dem Fluggerät und Personen oder Tieren ein ausreichender Mindestabstand eingehalten werden muss. Es dürfen keine Personen, Personengruppen oder Tiere über- und angeflogen werden. Das Fluggerät ist jederzeit so zu betreiben, dass die Sicherheit von Personen und Sachen nicht gestört oder gefährdet wird.

Neuerung Quadrocopter Haftpflichtversicherung VersicherteDrohne.de 2017

Ab sofort können auch Eigenbau-Drohnen und Quadrocopter haftpflichtversichert werden. Welche Bedingungen das Fluggerät erfüllen muss, darüber gibt es noch keine einheitlichen Informationen für die Öffentlichkeit. Im Zweifel sind die genauen Bedingungen und Regularien beim Versicherer zu erfragen.

>Private Quadrocopter-Vollkaskoversicherung

Zusätzlich zur privaten Haftpflichtversicherung speziell für das Fliegen mit Drohnen und Quadrocoptern besteht für Privatflieger die Möglichkeit, eine Drohnen-Vollkaskoversicherung abzuschließen. Diese Versicherung wird in Form einer privaten Elektronikversicherung angeboten und gilt für Drohnen bzw. Quadrocoptern und Zubehör bis zu einem Gesamtwert von 5.000 Euro. In diesem Fall sind also nicht nur das Fluggerät selbst, sondern auch sämtliche Zubehörteile mit im Versicherungsschutz eingeschlossen. Dazu gehören beispielsweise Kameras, Nachtsichtgeräte, Tablets usw. Diese Geräte und Gegenstände sind innerhalb der ersten zwei Jahre zum Neuwert versichert.

Weitere Leistungen, die in der Drohnen-Vollkaskoversicherung eingeschlossen sind:

  • Schäden, die durch Bedienfehler oder Unachtsamkeit entstanden sind, sowie deren Reparaturkisten
  • Schäden durch Kurzschluss oder Überspannung
  • Schäden, die durch Vandalismus und vorsätzliche Beschädigung an der Drohne und dem Zubehör entstanden sind
  • Konstruktions- und Materialfehler, die erst nach Ablauf der Garantie bekannt werden
  • Schäden durch Bruch und Flüssigkeiten

Auch wenn der Leistungsumfang der Dohnen-Vollkaskoversicherung sehr umfassend ist, gibt es einige Schadensfälle, in denen die Versicherung nicht leistet. Die wichtigsten davon sind:

  • Mängel und Konstruktionsfehler, die bereits beim Abschluss des Versicherungsvertrages bekannt waren
  • Schäden, die durch reine Abnutzung und Alterung entstanden sind
  • Schäden, die durch den Flug mit einer technisch nicht einwandfreien bzw. reparaturbedürftigen Drohne entstanden
  • Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen unter dem Einfluss von Alkohol bzw Drogen entstehen
  • Schäden, die in verbotenen Flugzonen entstehen, z.B. durch das Fliegen in Menschenansammlungen, an Industrieanlagen, Unglücksstellen, Regierungseinrichtungen, militärischen Objekten, Kraftwerken und Krankenhäusern.
  • Schäden durch unmittelbare oder mittelbare Witterungseinflüsse
  • Schäden durch Softwarefehler sowie oder Computerviren

Wichtig ist: Soll ein Schaden angezeigt werden, ist der Versicherte in der Beweispflicht. Er muss also sämtliche beschädigten Teile zur Beweissicherung aufbewahren.

Die Vollkaskoversicherung für Drohnen und Quadrocopter ist mit einer pauschalen Selbstbeteiligung in Höhe von 50.- Euro pro Schadensfall gekoppelt. Zusätzlich ist die Gesamtleitung für Schadensfälle auf insgesamt 20.000 Euro gedeckelt.

Hinsichtlich der Entschädigung im Rahmen der Versicherungsleistung wird bei Fluggeräten bis zu einem Alter von zwei Jahren der Neuwert zugrunde gelegt, bei älteren Drohnen und Quadrocoptern der jeweilige Zeitwert. Im letztgenannten Fall wird also ein Abzug für das Alter, die Abnutzung und den technischen Zustand vorgenommen.

>Gewerbliche Quadrocopterhaftpflichtversicherung

Unter den gewerblichen Einsatz einer Drohne oder eines Quadrocopters fallen sämtliche Einsätze, der nicht im Bereich „Sport und Freizeit“ angesiedelt sind. Die Grenzen zwischen der privaten und einer gewerblichen Nutzung sind allerdings fließend und daher oftmals schwer zu definieren. So fällt genau genommen schon das Veröffentlichen von Bildern, die mit dem Fluggerät aufgenommen wurden, in sozialen Netzwerken oder auf Videoplattformen unter die gewerbliche Nutzung. Hierbei handelt es sich allerdings immer noch um eine Grauzone.

Ganz klar gewerblich tätig ist jeder, der mit seiner Drohne oder seinem Quadrocopter Geld verdienet, z. B. durch Luftaufnahmen für Firmen oder auch im Auftrag privater Auftraggeber. In diesem Fall muss eine gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie unterscheidet sich in einigen Punkten von der privaten Haftpflichtversicherung für Hobby-Drohnenflieger.

Durch den Abschluss der gewerblichen Drohnenhaftpflichtversicherung (hier „Kopterschutz“ genannt) erhält der Kunde einen Versicherungsnachweis nach § 108 LuftVZO (1) 5 e. Dieser Nachweis muss bei jedem Einsatz des Fluggerätes mit sich geführt werden, um den Versicherungsschutz auf Anfrage nachweisen zu können. Auch die gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung gilt für Fluggeräte bis zu einem Gesamtgewicht von 25 kg und ermöglicht einen weltweiten Schutz, mit Ausnahme der US-Territorien und Kanada.

Der Versicherungsschutz umfasst sämtliche Flüge für Foto- und/oder Videoaufnahmen sowie für Forschungszwecke. Auch autonomes Fliegen in Sichtweite ist mit in der Police einbegriffen, sofern für den Nutzer die Möglichkeit besteht, manuell in das Geschehen einzugreifen. Im kontrollierten Luftraum liegt ein Versicherungsschutz nur dann vor, wenn zuvor eine Aufstiegsgenehmigung beantragt und erteilt wird.

Nicht versichert sind in der gewerblichen Drohnenhaftpflichtversicherung Fluggeräte mit einem Gewicht von mehr als 25 kg sowie sämtliche Schäden, die aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten sowie Namens- oder Urheberrechten entstehen. Auch Schäden, die sich durch Flüge außerhalb der Sichtweite ergeben, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Achtung: Wer technische Hilfsmittel zur Verbesserung der Sichtweite verwendet (zum Beispiel virtuelle Brillen, Smartphones, Tablets), riskiert ebenfalls den Wegfall des Versicherungsschutzes. Dieser erstreckt sich nur auf den direkten Sichtkontakt zwischen dem Versicherten und seinem Fluggerät, also nicht auf indirekten, durch Hilfsmittel hergestellten Sichtkontakt.

Weitere Ausschlusskriterien für einen bestehenden Versicherungsschutz sind:

  • Das Fliegen unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol
  • Das Fliegen in verbotenen Flugzonen, z. B. über Menschenansammlungen, Tieren, Privatgrundstücken Industrieanlagen, Unglücksstellen, Regierungseinrichtungen, militärischen Anlagen, Kraftwerken und Krankenhäusern
  • Ebenso wie bei der privaten Haftpflichtversicherung für Drohnen sind auch in der gewerblichen Variante keine Schäden am Fluggerät selbst mit im Versicherungsschutz inbegriffen. Dieser erstreckt sich – wie es für Haftpflichtpolicen charakteristisch ist – ausschließlich auf Schäden, die Dritten entstehen
  • Gewerblich vermietete Quadrocopter und Drohnen fallen ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz

Die Expresspolice

Wer gewerblich mit Drohnen und Quadrocoptern fliegt und innerhalb kürzester Zeit dafür einen Versicherungsschutz benötigt, für den ist die sogenannte Expresspolice konzipiert. Das Ganze funktioniert per E-Mail. Der Kunde erhält innerhalb von 24 Stunden eine offizielle Versicherungsbescheinigung zum Selbstausdrucken, welche in Deutschland von allen Luftfahrtbehörden anerkannt ist.

Die Expresspolice ist beispielsweise dann eine sehr gute Lösung, wenn kurzfristig eine Aufstiegsgenehmigung benötigt wird und dem Nutzer dazu der Versicherungsnachweis fehlt. Die Expresspolice schlägt mit einem einmaligen Obolus von 50.- Euro zu Buche.

Neuerungen 2017 bei der gewerblichen Drohnen Haftpflichtversicherung

  • Ÿ Ab sofort umfasst die gewerbliche Haftpflichtversicherung für Drohnen und Quadrocopter den gesamten Schadensumfang, eine Selbstbeteiligung des Versicherten entfällt.Ÿ
  • Der Tarif gewerblich Start beinhaltet jetzt eine unbegrenzte Anzahl an Piloten, die das Flugobjekt fliegen dürfen.

>Gewerbliche Drohnen-Vollkaskoversicherung

Gerade im gewerblichen Bereich ist die Drohe bzw. der Quadrocopter das tägliche Arbeitsgerät, welches immer einsatzbereit und top in Schuss sein muss. Hier sind Schäden besonders lästig, die zudem – sofern nur eine Haftpflichtversicherung besteht – aus eigener Tasche gezahlt werden müssen.

Umgehen können gewerblich tätige Drohnenflieger diesen Umstand durch den Abschluss einer gewerblichen Vollkaskoversicherung für Drohnen und Quadrocopter. Diese Police übernimmt Schäden an Fluggeräten und entsprechender Zusatzausrüstung bis zu einem Gesamtwert von 5.000 Euro. Versichert ist immer der Zeitwert der Ausrüstung.

Eingeschlossen im Versicherungsschutz sind u. a.:

  • Der Zeitwert des Fluggerätes (bis 5.000 Euro) und eventuelle Reparaturkosten
  • Abhandenkommen der Drohne bzw. des Quadrocopters während des Fluges
  • Unvorhersehbare Beschädigungen und Zerstörung
  • Diebstahl des Fluggerätes aus einem Fahrzeug
  • Feuerlöschkosten in Höhe bis zu 1.000 Euro
  • Kosten für Zubehör wie, Smartphones, Tablets und Videobrillen

Auch bei der gewerblichen Vollkaskoversicherung für Drohnen und Quadrocopter gibt es Kriterien, die für das Erlöschen des Versicherungsschutzes sorgen. Hier einige Beispiele:

  • Das Starten in bzw. Überfliegen von verbotenen Zonen wie etwa militärische Sperrgebiete, Regierungsgebäude, größere Menschenansammlungen, Industrieanlagen sowie Privatgrundstücke
  • Auch Schäden, die durch Mängel hervorgerufen wurden, welche bereits beim Abschluss der Versicherung bekannt waren, werden nicht durch den Versicherungsschutz der Quadrocopter Vollkaskoversicherung abgedeckt
  • Gleiches gilt für Beschädigungen, die durch ein vorsätzliches Verhalten verursacht wurden
  • Natürliche Abnutzung und Alterungserscheinungen am Fluggerät oder dem Zubehör fallen ebenfalls nicht mit unter den Versicherungsschutz

Falls ein versicherungsrelevanter Schaden eintritt, so ist der Versicherte dazu angehalten, sämtliche Dinge zu unterlassen, die den Schaden vergrößern könnten (Schadensminderungspflicht). Beschädigte Teile müssen außerdem aufbewahrt werden, so dass sie zur Beweissicherung herangezogen werden können. In der Drohnen-Vollkaskoversicherung ist für jeden Schadensfall eine Selbstbeteiligung vorgesehen, die pauschal 25 % der Schadenssumme beträgt, mindestens jedoch 250 Euro.

Wie sollte ich im Schadensfall vorgehen?

Natürlich hofft jeder, dass der Versicherungsfall möglichst niemals eintreten wird. Falls es jedoch trotzdem zu einem Unfall mit der Drohne bzw. einem Quadrocopter kommt, tun Sie gut daran, über das weitere Vorgehen informiert zu sein. Davon hängt nämlich auch ab, inwiefern der Versicherungsschutz greift und wie schnell die Versicherung Ihren Schadensfall bearbeiten kann.

Zunächst gilt es, die Unfallstelle so weit wie möglich abzusichern, damit kein Folgeschaden bzw. keine weiteren Schäden entstehen können. Im Anschluss daran sollten Sie sich einen Überblick über das Schadensszenario verschaffen. Sind Personenschäden entstanden? Dann müssen Sie sich darum natürlich zuerst kümmern. Rufen Sie einen Rettungswagen und halten Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen bereit, nämlich:

  • Was ist passiert?
  • Wann ist es passiert?
  • Wo ist was passiert?
  • Wie ist es passiert?
  • Wem ist es passiert?

Diese fünf sogenannten „W-Fragen“ werden Ihnen fast immer von der zuständigen Rettungsleitstelle oder auch von der Polizei gestellt.

Bei größeren Schäden, in jedem Fall aber bei Personenschäden, ist die Polizei hinzuzuziehen. Sie wird den Schaden und soweit möglich den Unfallhergang genau dokumentieren und auch Bilder davon anfertigen. Außerdem wird sich die Polizei darum bemühen, die Personalien von Zeugen und allen anderen Unfallbeteiligten festzuhalten, so dass im Nachhinein entsprechende Protokolle angefertigt werden können.

Der Polizei gegenüber sollten Sie die entsprechenden Daten Ihrer Versicherung angeben und im Anschluss den Schaden selbstständig der Versicherung melden. Meist gibt es dafür vorgefertigte Fragebögen, die von der Versicherung ausgegeben werden. Alles Weitere wird dann in der Regel automatisch vonstattengehen. So wird die Versicherungsgesellschaft beispielsweise die Polizei kontaktieren, um mehr über den Unfallhergang zu erfahren.

Unser Tipp: Die Kopterversicherung von versichertedrohne.de

Wir hatten es bereits erwähnt: Über die Webseite versichertedrohne.de bieten die erfahrenen Versicherungsmakler Kittner und Franke eine spezielle Police für Dohnen und Quadrocopter an. Bereits seit mehr als 15 Jahren beschäftigen sich die erfahrenen Versicherer mit dem Thema Luftfahrtversicherungen in allen Ausprägungen, und auch die Entwicklung der unbemannten Fluggeräte in Deutschland wurde von ihnen von Anfang an intensiv verfolgt.

Wir hatten es bereits erwähnt: Über die Webseite versichertedrohne.de bieten die erfahrenen Versicherungsmakler Kittner und Franke eine spezielle Police für Dohnen und Quadrocopter an. Bereits seit mehr als 15 Jahren beschäftigen sich die erfahrenen Versicherer mit dem Thema Luftfahrtversicherungen in allen Ausprägungen, und auch die Entwicklung der unbemannten Fluggeräte in Deutschland wurde von ihnen von Anfang an intensiv verfolgt.

Hier können Sie sicher sein, die Fluggeräteversicherung von echten Experten zu erhalten - und das zu einem wirklich günstigen Preis. Eingeschlossen im Versicherungsschutz sind sämtliche notwendigen Schadenszenarien, so dass Sie hier einen echten Rundumschutz genießen. Zudem können die einzelnen Versicherungsbausteine flexibel vom Kunden zusammengestellt werden, so dass sich daraus der für den jeweiligen Individualfall perfekt zugeschnittene Versicherungsschutz ergibt.