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Wie lassen sich die Kosten für eine Quadrocopter Versicherung reduzieren?
In den meisten europäischen Ländern ist heute ein eigener Versicherungsschutz für Fluggeräte wie etwa Drohnen oder Quadrocopter gesetzlich vorgeschrieben. Kein Wunder: Durch den Betrieb eines solchen Gerätes kann bei unsachgemäßer Handhabung und bei Nichtbeachten wichtiger Sicherheitsregeln schnell ein Schaden in großer Höhe entstehen. Man denke nur an den Fall, dass der Quadrocopter auf eine belebte Straße fällt und es anschließend zu einem verheerenden Verkehrsunfall kommt.
Ob gewerblich oder privat: Sie müssen also einen Versicherungsschutz für das Fliegen mit Ihrem Quadrocopter vorweisen können. Eine Ausnahme hiervon besteht nur dann, wenn Sie ausschließlich in geschlossenen Räumen bzw. über privatem Grund in geringer Höhe fliegen – in diesem Fall ist kein gesonderter Versicherungsschutz notwendig.
Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe verschiedener Versicherungsgesellschaften und Dienstleister, die spezielle Policen für die Versicherung von Drohnen und Quadrocoptern anbieten. Allerdings ergeben sich hierbei teilweise große Preisunterschiede. Wenn Sie Ihr Fluggerät zum günstigsten Kurs versichern möchten, sollten Sie die folgenden Tipps und Hinweise beachten:
Ist ein Schutz in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen?
Die Chance ist nicht besonders groß, aber einen Versuch ist es wert: Schauen Sie in den Versicherungsbedingungen für Ihre private Haftpflichtversicherung nach, ob darin auch der Versicherungsschutz für Fluggeräte eingeschlossen ist. Einige sehr gute (teilweise aber auch teure) Haftpflichtversicherungen umfassen diesen Schutz heute schon. Allerdings sollten Sie selbst dann, wenn ein Schutz eingeschlossen ist, zunächst vergleichen, ob es nicht günstiger wäre, eine andere Haftpflicht zu wählen und stattdessen eine separate Quadrocopter Versicherung abzuschließen.
Denken Sie an die Selbstbeteiligung
Ist der Versicherungsfall eingetreten, so wird die Versicherungsgesellschaft den Schaden regulieren, abzüglich einer eventuell festgelegten und vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Überlegen Sie genau, welche Summe Sie im Ernstfall problemlos aufbringen könnten und passen Sie die Selbstbeteiligung entsprechend an. Je höher dieser Vertrag gewählt ist, desto günstiger werden die Versicherungsbeiträge ausfallen.
Privater oder gewerblicher Einsatz?
Es gibt private, gewerbliche und kombinierte Versicherungen für Quadrocopter und Drohnen. Achten Sie beim Abschluss darauf, dass die Police nur jene Verwendung umfasst, die bei Ihnen gegeben ist. Wer ausschließlich privat fliegt, benötigt keinen Tarif, der auch einen gewerblichen Versicherungsschutz mit einschließt. Durch eine entsprechende Änderung kann hier viel Geld eingespart werden.
Passen Sie die Deckungssumme an
Ebenfalls entscheidend für die Höhe der Versicherungsbeiträge ist die gewählte Deckungssumme der Quadrocopter Versicherung. Auch hier gilt: Je höher die gewählte Deckungssumme, desto teuer fallen auch die Beiträge aus. Überlegen Sie genau, wo Sie Ihren Quadrocopter bevorzugt einsetzen. Wer beispielsweise nie in verkehrsreichen Gegenden, sondern nur in der freien Natur fliegt, benötigt in der Regel keine Deckungssumme in Millionenhöhe.
Weitere Beschränkungen im Versicherungsvertrag
Viele Versicherungsgesellschaften bieten die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag individuell zu gestalten. So können Sie beispielsweise auswählen, ob nur Sie selbst oder auch andere den Quadrocopter fliegen, zu welchen Zeiten dieser eingesetzt wird usw. Wer hier klug kombiniert und den Umfang entsprechend einschränkt, kann ebenfalls viel Geld sparen.
Und zu guter Letzt: Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Versicherungen!
Inzwischen gibt es im Internet leistungsstarke Vergleichsrechner auch für Quadrocopter Versicherungen. Geben Sie hier einfach den gewünschten Versicherungsumfang und Ihre persönlichen Daten ein, und schon erhalten Sie eine übersichtliche Auflistung der verschiedenen Angebote und können sich die günstigste, aber trotzdem für Sie passende Offerte heraussuchen.
Wozu brauche ich einen Flugkundenachweis?
Wer mit seinem Quadrocopter gewerbliche Zwecke verfolgt und zum Beispiel Luftaufnahmen herstellen und verkaufen möchte, der benötigt von der zuständigen Luftfahrtbehörde eine sogenannte allgemeine Aufstiegsgenehmigung. Diese wird nur auf Antrag ausgestellt. Inzwischen sind die meisten Luftfahrtbehörden dazu übergegangen, für einen positiven Bescheid für die allgemeine Aufstiegsgenehmigung einen Flugkundenachweis zu fordern.
Doch nicht nur das: Auch viele Versicherungsgesellschaften verlangen diesen Nachweis mittlerweile, wenn es um den Abschluss einer gewerblichen Quadrocopter Versicherung geht. Da die meisten Menschen noch nicht wissen, was ein Flugkundenachweis genau ist und welche Voraussetzungen man zum Erhalt eines solchen erfüllen muss, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen:
Was ist ein Flugkundenachweis?
Wie der Name bereits andeutet, weisen Sie mit dem Flugkundenachweis nach, den Umgang mit dem Fluggerät sicher zu beherrschen und die wichtigsten Regeln für den Luftverkehr zu kennen. Man kann den Nachweis mit dem Führerschein beim Autofahren vergleichen, allerdings kann der Flugkundenachweis von verschiedenen Instanzen ausgestellt werden, seine Erteilung ist also kein staatliches Privileg.
Zudem kann der Flugkundenachweis auf verschiedene Art und Weise erbracht werden, es gibt also kein einheitliches Modell wie bei der theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung für Autofahrer. Dokumente, die als Flugkundenachweis allgemein anerkannt werden (allerdings nicht durch jede Behörde), sind zum Beispiel:
- Der Nachweis über die praktische Einweisung in das Fluggerät in ausreichendem Umfang durch den Hersteller.
- Die Mitgliedschaft in einem Modellflugverein mit entsprechend ausführlicher praktischer Flugerfahrung.
- Der Nachweis einer Sachkundeprüfung durch eine anerkannte Prüforganisation.
Hinweis: Unter einer anerkannten Prüforganisation versteht man eine Einrichtung, die eine offizielle Erlaubnis zum Durchführen von Seminaren bzw. Prüfungen von der zuständigen Luftfahrtbehörde besitzt.
Welche Inhalte sind in der Flugkundeprüfung enthalten?
Sofern Sie eine Flugkundeprüfung absolvieren möchten bzw. müssen, ist es wichtig zu wissen, dass hierbei nicht nur die Technik des Fliegens selbst gelehrt und anschließend abgefragt wird, sondern auch viele mit dem Quadrocopterflug zusammenhängende Faktoren wie etwa die Wartung und Pflege des Fluggerätes, das Verhalten im Notfall, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie das Wissen um die verschiedenen Flugzonen und ihre individuellen Bedingungen.
Ein umfangreicher Teil der Flugkundeprüfung besteht natürlich aus dem praktischen Flug. Dazu gehören einerseits der Start des Quadrocoptrs, der Flug selbst (mit und ohne GPS) sowie die sichere und fachgerechte Landung. Die meisten Seminare zur Flugkundeprüfung enthalten daher auch einen praktischen Teil, in dem entweder mit der eigenen Drohne oder auch mit Geräten, die vom Ausbilder bereitgestellt werden, der praktische Flug geübt und überprüft wird.
Die Flugkundeprüfung wird mittlerweile von vielen verschiedenen Institutionen, darunter beispielsweise Modellflugvereine, angeboten. Sie umfasst in der Regel ca. 8 bis 12 Stunden Unterricht, jeweils zur Hälfte praktischer und theoretischer Natur. Oft werden Wochenendkurse angeboten. Die Kosten belaufen sich – je nach Einrichtung – auf etwa 120.- bis 250.- Euro. Wer seinen Flugkundenachweis erfolgreich absolviert hat und die entsprechende Bescheinigung in der Hand hält, kann anschließend die allgemeine Aufstiegserlaubnis für Fluggeräte bis zu einem Gewicht von 5 kg inklusiv gewerblichem Einsatz bei der zuständigen Behörde beantragen.
Was Sie beachten sollten, wenn Sie mit Ihrem Quadrocopter nachts fliegen möchten
Fliegen mit dem Quadrocopter oder der Drohne macht schon am Tag viel Spaß. Noch viel aufregender wird es allerdings nachts. Atemberaubende Kamerabilder, z. B. im Bereich der Wetterphänomene oder mit einer Infrarotkamera, lassen sich hier aufnehmen. Für Nachtflüge mit dem Quadrocopter oder der Drohne gibt es allerdings ganz bestimmte Vorschriften, die eingehalten werden müssen, insbesondere im Hinblick auf den Versicherungsschutz. Wer diese Vorschriften nicht beachtet und einen Schaden an fremdem Eigentum bzw. fremder Gesundheit oder auch (zum Beispiel bei einer Vollkasko-Police) am eigenen Fluggerät verursacht, dem kann die Quadrocopter Versicherung unter Umständen den Versicherungsschutz kürzen oder sogar ganz verwehren.
Wichtig: Nachtflugverbot in drei deutschen Bundesländern!
Sofern Sie in Deutschland in den Bundesländern Niedersachsen, Baden-Württemberg oder Sachsen-Anhalt leben, gibt es eine schlechte Nachricht: Hier sind Nachtfluge mit Drohnen und Quadrocoptern generell verboten. Auch eine Ausnahmegenehmigung kann in diesen Ländern nicht beantragt werden. Für alle anderen Bundesländer und auch für die meisten Flugzonen in anderen europäischen Ländern gelten die folgenden Regelungen.
Schauen wir uns also einmal im Detail an, welche Auflagen bei Nachtflügen mit einem Quadrocopter zu beachten sind:
Innerhalb der EU gibt es eine sogenannte Durchführungsverordnung, die für sämtliche Luftfahrzeuge gilt. Unter Luftfahrzeugen versteht man hierbei nicht nur herkömmliche Passagier- und Transportflugzeuge sowie Helikopter etc., sondern auch Modellfluggeräte, unter die auch Drohnen und Quadrocopter fallen. Die EU-Durchführungsverordnung sagt unter anderem Folgendes aus:
Luftfahrzeuge benötigen nachts spezielle Zusammenstoß-Warnlichter sowie Positionslichter. Die Beschaffenheit, Farbe, Montageposition usw. dieser Lichter sind in der Verordnung hinreichend festgelegt. Luftfahrzeuge dürfen keine anderen Lichter aufweisen, durch die es zu Verwechslung zu den in der Bestimmung festgelegten Lichtern kommen kann.
Es muss zudem ein begründeter Zweck für den Nachtflug vorliegen, somit scheidet das Vorhaben für private Zwecke praktisch generell aus. Die Verordnung schreibt außerdem vor, dass lediglich ein geringes Gefahrenpotential bestehen darf. Dies bezieht sich auf alle Punkte, die mit dem Flugvorhaben zu tun haben, z. B. die Flughöhe usw.
Erforderliche Aufstiegserlaubnis
Wer seinen Quadrocopter auch nach Sonnenuntergang nutzen möchte und bei wem die Nutzung über den reinen Freizeitzweck hinausgeht, der kann bei der zuständigen Flugbehörde (je nach Land / Bundesland unterschiedlich) eine Einzelaufstiegserlaubnis beantragen. Die Chancen, dass dieser Antrag bewilligt wird, hängen allerdings maßgeblich von der Risikoeinschätzung der zuständigen Behörde ab. Die Wahrscheinlichkeit für eine positive Entscheidung ist sowohl von der Begründung des Einsatzzwecks als auch von der potentiellen Gefahr für die Sicherheit und Ordnung abhängig. Ihre Chancen stehen also relativ gut, wenn Sie einen Einsatzzweck vorweisen können, der nur in der Dunkelheit umsetzbar ist, und zudem hinreichend belegen können, dass keine Gefahr durch den Flug entstehen.
Achten Sie zudem darauf, dass im Versicherungsschutz Ihrer Drohnen Versicherung solche Nachtflüge nicht generell ausgeschlossen sind. Falls doch, können bei einigen Versicherungen zusätzlich zur bereits erteilten Einzelaufstiegserlaubnis Kurzzeitpolicen für den jeweiligen Nachtflug abgeschlossen werden. Eine solche Police umfasst also den Versicherungsschutz für einen Flug.
Was muss ich hinsichtlich der Lufträume beachten, damit der Versicherungsschutz für meinen Quadrocopter greift?
Sie denken, der Luftraum in Ihrem Land wäre völlig frei und darf von jedem nach Belieben genutzt werden? Weit gefehlt! Ähnlich wie im Straßenverkehr gibt es auch für den Luftraum fest definierte Regeln, ähnlich wie bei der Straßenverkehrsordnung. Der Luftraum ist dabei nicht in Straßen eingeteilt, sondern in Zonen.
Über die erlaubten Flugbereiche in Rahmen einer Quadrocopter Versicherung haben Sie bereits auf der Startseite einige grundlegende Infos erhalten. Trotzdem sollte jeder die verschienen Luftraumzonen kennen, um in der Praxis direkt einschätzen zu können, ob es an der anvisierten Stelle ein Problem geben könnte.
An dieser Stelle geben wir Ihnen eine Überblick über sämtliche Luftzonen, die länderübergreifend gelten, und ihre individuellen Bedingungen im Zusammenhang mit der Quadrocopter Versicherung.
Der unkontrollierte Luftraum
Als unkontrollierten Luftraum bezeichnet man sämtliche Regionen im Luftraum, die nicht unter die Freigabe der Flugsicherung fallen. Hier bedarf es also keiner Flugerlaubnis, um einen Quadrocopter bzw. eine Drohne zu fliegen. Allerdings können trotzdem Limitierungen im unkontrollierten Luftraum vorliegen, welche in versicherungstechnischer Hinsicht beachtet werden müssen. Welche dies sind, werden wir gleich noch sehen.
Sperrzonen
Von Sperrzonen spricht man in der Regel bei einem Radius in der Größe von rund 1-2 km rund um die äußeren Begrenzungen von Flughäfen, Heliports usw. In diesen Sperrzonen gilt ein absolutes Flugverbot für jegliche Objekte, also auch für Quadrocopter und Drohnen – jedenfalls dann, wenn keine Freigabe des zuständigen Towers oder der Flugsicherung vorliegt. Diese Freigaben werden jedoch für Privatleute und kleinere Unternehmen in der Regel nicht vergeben.
Kontrollzonen
Die Kontrollzone ist sozusagen der „zweite Ring“ um große Flughäfen und Heliports. Der Radius dieser Zone ist von Ort zu Ort verschieden und muss jeweils angefragt bzw. in Erfahrung gebracht werden. Generell gilt in den Kontrollzonen: Mit Drohnen und Quadrocoptern darf in einer Höhe von max. 30 m über dem Grund geflogen werden, mit einer zuvor beantragten Aufstiegserlaubnis erhöht sich dieser Wert auf 50 m. Größere Flughöhen können auf Antrag vom zuständigen Tower bzw. von der Flugsicherung freigegeben werden.
Radio Mandatory Zone
Die Radio Mandatory Zone ist mit der Kontrollzone bei größeren Flughäfen zu vergleichen, betrifft allerdings die kleineren Airports, welche über keine eigene Kontrollzone verfügen. Festgelegt ist, dass für den Flug in einer Radio Mandatory Zone zunächst ein Funksprechverkehr mit dem Tower hergestellt werden muss, bevor Sie mit dem Copter einfliegen dürfen. Dazu ist eine geeignete Funkausrüstung erforderlich.
Flugbeschränkungsgebiete
Flugbeschränkungsgebiete sind mit Sperrzonen um Flughäfen vergleichbar, es herrscht also ein totales Flugverbot für Quadrocopter und Drohnen. Allerdings befinden sich diese Zonen nicht um Flughäfen und Heliports, sondern im Bereich von militärischen Einrichtungen, Atomkraftwerken, Firmengeländen und Strafvollzugsanstalten.
Naturschutzgebiete
Für die Organisation und Überwachung von Naturschutzgebieten sind die jeweiligen Naturschutzbehörden zuständig. Sie legen fest, ob in diesem Bereichen überhaupt geflogen werden darf und – wenn ja – unter welchen Auflagen. Grundsätzlich gilt: Bei Flügen in Naturschutzgebieten darf der Betrieb des Fluggerätes nicht dem Zweck des Schutzgebietes entgegenstehen. Sie sollten also vor einem beabsichtigten Flugmanöver die Behörde kontaktieren und erfragen, ob und inwieweit Auflagen bestehen.
Änderungen im Versicherungsumfang: So gehen Sie vor
Es ist also geschafft: Sie haben eine passende Versicherung für Ihren Quadrocopter gefunden. Nun kann der Spaß losgehen. Und da die Technik so schnell fortschreitet und viele Anfänger schnell „Blut lecken“, könnte es durchaus sein, dass Sie bereits nach wenigen Monaten entweder einen zweiten Quadrocopter hinzukaufen oder auf ein anderes, höherwertigeres Modell umsteigen. Und auch Änderungen in der Verwendung des Fluggerätes ergeben sich oft. Viele Quadrocopterpiloten entdecken nach einiger Zeit, dass sich mit diesem Hobby gutes Geld verdienen lässt, z. B. durch das Verkaufen von Luftaufnahmen an Unternehmen oder Privatpersonen.
Änderungen können sich in diesem Hobby also immer wieder ergeben. Doch wie verhält es sich in dem Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz? Schließlich haben die meisten Versicherungsgesellschaften recht eng gesteckte Bedingungen, was den Leistungskatalog bei Quadrocopter Versicherungen angeht.
Hier die wichtigsten Tipps, wie Sie bei Änderungen im Zusammenhang mit der Versicherung vorgehen sollten.
Wichtig ist, der Versicherung möglichst unverzüglich mitzuteilen, dass sich die Voraussetzungen bzw. Bedingungen zu Ihrem Versicherungsvertrag geändert haben. Hierfür halten die meisten Versicherungen ein sogenanntes Änderungsformular bereit, das sich über die jeweilige Webseite herunterladen lässt. Falls Ihre Versicherung ein solches Formular zur Verfügung stellt, nutzen Sie es! Bei händisch geschriebenen Mitteilungen besteht immer die Gefahr, dass etwas vergessen geht oder die Informationen unklar sind.
Günstiger Doppeltarif für zwei Modelle?
Falls Sie einen zusätzlichen Quadrocopter versichern wollen, sollten Sie sich vorher bei Ihrer Versicherung darüber informieren, ob ein vergünstigter Tarif für das Zweitmodell angeboten wird. Normal gilt ein Versicherungsvertrag immer nur für ein Fluggerät, teilweise ist es aber auch möglich, einen zweiten Quadrocopter in den bestehenden Vertrag zu integrieren. Dies ergibt dann in der Regel einen günstigeren Beitrag, als wenn zwei Policen abgeschlossen werden müssen.
Ähnliches gilt, wenn es darum geht, die Quadrocopter Versicherung um eine gewerbliche Komponente zu erweitern. Auch hier bieten einige Versicherungen die Kombination aus privatem und gewerblichem Versicherungsschutz an, und das oft zum vergünstigten Preis. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass der Umfang des gewerblichen Versicherungsschutzes nicht hinter dem einer rein gewerblichen Police zurücksteht.
Bitte denken Sie auch daran, bei einem Umzug bzw. der Verlagerung der beruflichen Tätigkeit (sofern diese freiberuflich oder selbstständig ausgeübt wird) die entsprechend geänderten Adressdaten Ihrem Versicherer mitzuteilen. Hierfür genügt es in der Regel, das Änderungsformular aus dem Internet herunterzuladen, auszudrucken und anschließend einzusenden. Manche Versicherungen erlauben eine Adressänderung auch direkt über das Internet, zum Beispiel per Formular, durch eine E-Mail oder sogar über das Telefon.
Den Versicherungsvertrag von Zeit zu Zeit überprüfen
Generell gilt: Werfen Sie immer wieder einmal einen Blick in die Versicherungsbedingungen und überprüfen Sie, ob sich an den Leistungen und Tarifen Ihres Vertrages etwas geändert hat. Viele Versicherungen stellen alte Tarife automatisch auf eine neue Tarif-Generation um und informieren den Versicherten darüber lediglich durch eine E-Mail oder einen Brief, der dann oft für eine Werbesendung gehalten wird. Daher kann es nicht schaden, den Vertrag mindestens einmal im Jahr manuell zu überprüfen.