luftraum quadrocopter

Was muss ich hinsichtlich der Lufträume beachten, damit der Versicherungsschutz für meinen Quadrocopter greift?

Sie denken, der Luftraum in Ihrem Land wäre völlig frei und darf von jedem nach Belieben genutzt werden? Weit gefehlt! Ähnlich wie im Straßenverkehr gibt es auch für den Luftraum fest definierte Regeln, ähnlich wie bei der Straßenverkehrsordnung. Der Luftraum ist dabei nicht in Straßen eingeteilt, sondern in Zonen.

Über die erlaubten Flugbereiche in Rahmen einer Quadrocopter Versicherung haben Sie bereits auf der Startseite einige grundlegende Infos erhalten. Trotzdem sollte jeder die verschienen Luftraumzonen kennen, um in der Praxis direkt einschätzen zu können, ob es an der anvisierten Stelle ein Problem geben könnte.

An dieser Stelle geben wir Ihnen eine Überblick über sämtliche Luftzonen, die länderübergreifend gelten, und ihre individuellen Bedingungen im Zusammenhang mit der Quadrocopter Versicherung.

Der unkontrollierte Luftraum

Als unkontrollierten Luftraum bezeichnet man sämtliche Regionen im Luftraum, die nicht unter die Freigabe der Flugsicherung fallen. Hier bedarf es also keiner Flugerlaubnis, um einen Quadrocopter bzw. eine Drohne zu fliegen. Allerdings können trotzdem Limitierungen im unkontrollierten Luftraum vorliegen, welche in versicherungstechnischer Hinsicht beachtet werden müssen. Welche dies sind, werden wir gleich noch sehen.

Sperrzonen

Von Sperrzonen spricht man in der Regel bei einem Radius in der Größe von rund 1-2 km rund um die äußeren Begrenzungen von Flughäfen, Heliports usw. In diesen Sperrzonen gilt ein absolutes Flugverbot für jegliche Objekte, also auch für Quadrocopter und Drohnen – jedenfalls dann, wenn keine Freigabe des zuständigen Towers oder der Flugsicherung vorliegt. Diese Freigaben werden jedoch für Privatleute und kleinere Unternehmen in der Regel nicht vergeben.

Kontrollzonen

Die Kontrollzone ist sozusagen der „zweite Ring“ um große Flughäfen und Heliports. Der Radius dieser Zone ist von Ort zu Ort verschieden und muss jeweils angefragt bzw. in Erfahrung gebracht werden. Generell gilt in den Kontrollzonen: Mit Drohnen und Quadrocoptern darf in einer Höhe von max. 30 m über dem Grund geflogen werden, mit einer zuvor beantragten Aufstiegserlaubnis erhöht sich dieser Wert auf 50 m. Größere Flughöhen können auf Antrag vom zuständigen Tower bzw. von der Flugsicherung freigegeben werden.

Radio Mandatory Zone

Die Radio Mandatory Zone ist mit der Kontrollzone bei größeren Flughäfen zu vergleichen, betrifft allerdings die kleineren Airports, welche über keine eigene Kontrollzone verfügen. Festgelegt ist, dass für den Flug in einer Radio Mandatory Zone zunächst ein Funksprechverkehr mit dem Tower hergestellt werden muss, bevor Sie mit dem Copter einfliegen dürfen. Dazu ist eine geeignete Funkausrüstung erforderlich.

Flugbeschränkungsgebiete

Flugbeschränkungsgebiete sind mit Sperrzonen um Flughäfen vergleichbar, es herrscht also ein totales Flugverbot für Quadrocopter und Drohnen. Allerdings befinden sich diese Zonen nicht um Flughäfen und Heliports, sondern im Bereich von militärischen Einrichtungen, Atomkraftwerken, Firmengeländen und Strafvollzugsanstalten.

Naturschutzgebiete

Für die Organisation und Überwachung von Naturschutzgebieten sind die jeweiligen Naturschutzbehörden zuständig. Sie legen fest, ob in diesem Bereichen überhaupt geflogen werden darf und – wenn ja – unter welchen Auflagen. Grundsätzlich gilt: Bei Flügen in Naturschutzgebieten darf der Betrieb des Fluggerätes nicht dem Zweck des Schutzgebietes entgegenstehen. Sie sollten also vor einem beabsichtigten Flugmanöver die Behörde kontaktieren und erfragen, ob und inwieweit Auflagen bestehen.

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