Fliegen mit dem Quadrocopter oder der Drohne macht schon am Tag viel Spaß. Noch viel aufregender wird es allerdings nachts. Atemberaubende Kamerabilder z. B. im Bereich der Wetterphänomene oder mit einer Infrarotkamera lassen sich hier aufnehmen. Für Nachtflüge mit dem Quadrocopter oder der Drohne gibt es allerdings ganz bestimmte Vorschriften die eingehalten werden müssen insbesondere im Hinblick auf den Versicherungsschutz. Wer diese Vorschriften nicht beachtet und einen Schaden an fremdem Eigentum bzw. fremder Gesundheit oder auch zum Beispiel bei einer VollkaskoPolice am eigenen Fluggerät verursacht dem kann die Quadrocopter Versicherung unter Umständen den Versicherungsschutz kürzen oder sogar ganz verwehren.

Sofern Sie in Deutschland in den Bundesländern Niedersachsen BadenWürttemberg oder SachsenAnhalt leben gibt es eine schlechte Nachricht. Hier sind Nachtfluge mit Drohnen und Quadrocoptern generell verboten. Auch eine Ausnahmegenehmigung kann in diesen Ländern nicht beantragt werden. Für alle anderen Bundesländer und auch für die meisten Flugzonen in anderen europäischen Ländern gelten bestimmte Regelungen.

Innerhalb der EU gibt es eine sogenannte Durchführungsverordnung die für sämtliche Luftfahrzeuge gilt. Unter Luftfahrzeugen versteht man hierbei nicht nur herkömmliche Passagier und Transportflugzeuge sowie Helikopter etc. sondern auch Modellfluggeräte unter die auch Drohnen und Quadrocopter fallen. Die EUDurchführungsverordnung sagt unter anderem aus dass Luftfahrzeuge nachts spezielle ZusammenstoßWarnlichter sowie Positionslichter benötigen. Die Beschaffenheit Farbe Montageposition dieser Lichter sind in der Verordnung festgelegt. Luftfahrzeuge dürfen keine anderen Lichter aufweisen durch die es zu Verwechslung zu den in der Bestimmung festgelegten Lichtern kommen kann.

Es muss zudem ein begründeter Zweck für den Nachtflug vorliegen somit scheidet das Vorhaben für private Zwecke praktisch generell aus. Die Verordnung schreibt außerdem vor dass lediglich ein geringes Gefahrenpotential bestehen darf. Dies bezieht sich auf alle Punkte die mit dem Flugvorhaben zu tun haben z. B. die Flughöhe.

Wer seinen Quadrocopter auch nach Sonnenuntergang nutzen möchte und bei wem die Nutzung über den reinen Freizeitzweck hinausgeht der kann bei der zuständigen Flugbehörde je nach Land oder Bundesland unterschiedlich eine Einzelaufstiegserlaubnis beantragen. Die Chancen dass dieser Antrag bewilligt wird hängen maßgeblich von der Risikoeinschätzung der zuständigen Behörde ab. Die Wahrscheinlichkeit für eine positive Entscheidung ist sowohl von der Begründung des Einsatzzwecks als auch von der potentiellen Gefahr für die Sicherheit und Ordnung abhängig. Ihre Chancen stehen relativ gut wenn Sie einen Einsatzzweck vorweisen können der nur in der Dunkelheit umsetzbar ist und zudem hinreichend belegen können dass keine Gefahr durch den Flug entstehen.

Achten Sie zudem darauf dass im Versicherungsschutz Ihrer Drohnen Versicherung solche Nachtflüge nicht generell ausgeschlossen sind. Falls doch können bei einigen Versicherungen zusätzlich zur bereits erteilten Einzelaufstiegserlaubnis Kurzzeitpolicen für den jeweiligen Nachtflug abgeschlossen werden. Eine solche Police umfasst also den Versicherungsschutz für einen Flug.